Unsere Dienstleistungen:

  • Sicherheitspläne

  • Brandschutzbeauftragte/ Objektbetreuung

  • Feuerbeschau

  • Brandschutznachweise

  • Ausbildung von Brandschutz- & Evakuierungshelfern

  • Brandschutzunterweisungen & Schulungen

  • Notfall- und Praxistraining

  • Vertrieb, Wartung & Montage

Sicherheitspläne:

Sicherheitspläne sind ein zentraler Bestandteil eines ganzheitlichen Brandschutzkonzeptes. Sie sorgen dafür, dass im Ernstfall alle Beteiligten schnell und richtig reagieren können.

Wir erstellen für Sie individuelle Pläne nach aktuellen Normen und Vorgaben:
 

Darüber hinaus unterstützen wir Sie auch bei weiteren sicherheitsrelevanten Plänen. Sprechen Sie uns gerne an.

Brandschutzbeauftragter / Objektbetreuung:

Als Brandschutzbeauftragte stehen wir den Auftraggebern als Fachberatung zur Seite.

Egal ob Bestandsbetrieb, Neugründung oder Umzug von Firmen: Wir helfen den Auftraggebenden, die Arbeitsstätte nach den geltenden Vorschriften im Brand- und Arbeitsschutz einzurichten.

Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem vorbeugenden Brandschutz.

Jede Leistung kann auch einzeln in Anspruch genommen werden.

Kosteneinsparung
Ggf. kann durch die Bestellung eines/einer Brandschutzbeauftragten oder die Erfüllung von Versicherungsvorgaben eine dauerhafte Reduzierung der Feuerversicherungsprämie erreicht werden. 

Feuerbeschau:

Die Feuerbeschau dient dazu, Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz, welche durch Brände entstehen können, zu verhüten.

Wir helfen Gemeinden nach geltender Verordnung über die Feuerbeschau, Ihrer Verpflichtung nachzukommen.

Dabei richten wir uns nach dem individuellen Bedarf.

Beispiele:

  • Neuorganisation der Feuerbeschau

  • Vollzug der Feuerbeschau

  • Überprüfung der bestehenden Feuerbeschau

  • uvm.

Brandschutznachweise:

Dieser Abschnitt befindet sich derzeit in Bearbeitung. Weitere Informationen folgen in Kürze.

Ausbildung von Brandschutz- und Evakuierungshelfer*innen:

Jeder Betrieb/ jede Einrichtung ist verpflichtet, Mitarbeiter*innen zum/-r Brandschutzhelfer*in zu schulen.

Arbeitgeber*innen müssen für Brandfälle, Erste Hilfe und Evakuierungen Personen benennen, welche im Rahmen der betrieblichen Gefahrenabwehr bestimmte Aufgaben übernehmen.

Der/die Brandschutzhelfer*in muss zu der gesetzlich vorgeschriebenen fachkundigen Unterweisung, wie auch alle anderen Beschäftigten eines Betriebes, jährlich unterwiesen und geschult werden.

Der/Die Evakuierungshelfer*in kann mit der Brandschutzhelferausbildung kombiniert werden. Hierzu beraten wir Sie gerne.

Schulungstermine auf Anfrage.

Wir bieten Ihnen eine umfangreiche, kostenlose Beratung zu Ihren benötigten Schulungen und bilden praxisnah nach Vorgabe der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung aus.

Brandschutzunterweisungen & Schulungen:

Unterweisungen sind vor Aufnahme der Arbeit und im Anschluss jährlich 1x unter Dokumentierung durchzuführen.

Dies stellt für viele Betriebe eine nicht unerhebliche Herausforderung dar, solche Unterweisungen effektiv zu organisieren und inhaltlich sinnvoll zu gestalten.

Wir richten uns ganz nach den Anforderungen des Betriebs, organisieren und schulen bei Bedarf für Sie Brandschutzunterweisungen für…

  • …Angestellte

  • …Führungskräfte

  • …Brandschutzhelfer*innen

  • …Evakuierungshelfer*innen

Unser Ziel ist hierbei, den Unterricht praxisnah und verständlich zu gestalten, um das Gelernte stets Anwenden zu können.

Wir bieten auf Anfrage speziell auf Ihren Bedarf angepasste Schulungen in den Themenfeldern:

  • Brandschutz

  • Arbeitsschutz (UVV)

  • Teambuilding

  • Prävention

Dies ist sowohl für Betriebe, als auch für Feuerwehren mindestens 1x jährlich gefordert.
Bei Bedarf ist auch eine Kombination mehrerer Themenfelder möglich.

Notfall- und Praxistraining:

Weiterbildung und Training rettet Leben!

Falls es trotz aller Präventionsmaßnahmen oder im aktiven Feuerwehrdienst doch zu einer Notsituation kommt, sollten Sie und Ihr Personal vorbereitet sein!
Oft entsteht Panik und Hektik durch Unwissenheit!

Im Theorieunterricht scheint alles verständlich, doch erst der Praxistest zeigt, ob das Gelernte auch in die Realität umgesetzt werden kann.

Dies ist sowohl für Betriebe, als auch für Feuerwehren mindestens 1x jährlich gefordert.
Wir analysieren die Übung und zeigen Verbesserungsmöglichkeiten auf.

Denn wie wir in Notsituationen reagieren, liegt in erster Linie an uns und unseren Fähigkeiten.

Vertrieb, Wartung & Montage:

Sie benötigen einen bestimmten Artikel für die Umsetzung Ihres Brandschutzes?
Um Ihren Bedarf genau zu erkennen und Ihnen die optimale Lösung für Ihre Anforderungen zu bieten, arbeiten wir stets in drei Schritten!

Vertrieb:

Klingt kompliziert? Wir machen es Ihnen mit qualitativ hochwertigen Ergebnissen einfach, um die maximale Sicherheit für Sie zu gewährleisten.

Wartungen:

Auf Anfrage:

Montage:

Zum Vertrieb unserer Artikel zählt bei Bedarf auch die Montage.
Hierbei werden selbstverständlich die gängigen Arbeitsschutzrichtlinien einhgehalten.

Hinweis zu Rauchmeldern:
In jeder Wohnung ist der/die Besitzer*in verpflichtet nach BayBo Art. 46 Abs. (4) Rauchmelder vor der Wohnraumnutzung anzubringen.

Gerne prüfen wir, wie viele Rauchmelder sie anbringen müssen und montieren sie auf Wunsch gemäß vorgeschriebener  DIN 14676.